Corona Impfschadenschutz
Corona Impfschadenschutz
Ein ganz aktuelles Thema, nachdem nun die ersten Impfungen anstehen. Der Corona Impfschadenschutz. Im Rahmen der privaten Unfallversicherung, einigen, meist hochwertigen Tarifen, sind Infektionskrankheiten mitversichert. Explizit muss jedoch auch die Impfung hierzu mitversichert sein. Des Weiteren darf keine abschließende Liste mit den Krankheiten aufgeführt sein. Ein Beispiel einer guten Formulierung
Erleidet die versicherte Person nach einer erfolgten Schutzimpfung eine Gesundheitsschädigung (Impfschaden), gilt diese ebenfalls als Unfall. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsschädigung.
Hiermit kann für bleibende Schäden eine Absicherung gewährleistet werden, da dann die Impfung als ein Unfall angesehen wird. Des Weiteren, ist natürlich die Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig, sofern zusätzlich die Arbeitskraft verloren geht. Des Weiteren sollte niemals die Absicherung der Familie oder Key-Persons im Rahmen einer Risikolebensversicherung vernachlässigt werden.
Allgemeine Empfehlung
Eine Unfallversicherung ist immer eine gute Erweiterung der Berufsunfähigkeitsabsicherung. Einmal, da sie in der Regel die oft notwendige Kapitalleistung erbringt, sowie eine bleibende Behinderung nicht immer zu einer Berufsunfähigkeit führen muss.
Liste positiver Unfallversicherer
In den letzten Tagen hat mein Büro eine Liste zahlreicher Versicherer ausgearbeitet, welche Versicherer hier positive Bedingungen haben und welche eher weniger gute Bedingungen zu dieser Thematik.
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