Jährlich erleiden ca. acht Millionen Menschen in der Freizeit, zu Hause oder beim Sport einen Unfall. Ein schwerer Unfall zieht oftmals lang anhaltende gesundheitliche und finanzielle Folgen nach sich. Gerade die finanziellen Folgen können durch eine private Unfallversicherung abgemildert werden, so dass man sich mit weniger Sorgen seiner Gesundheit widmen kann.
Je nach Vertrag, Tarif und vereinbarten Summen zahlt die Unfallversicherung eine Geldleistung, Sachleistungen und Rentenleistungen aus. Dieses ist sehr individuell in den Verträgen vereinbar. Hinzu kommen, wenn zum Beispiel ein Unfall in der Freizeit beim Wandern eine Bergung notwendig macht, auch Bergungskosten, die in gewissen Rahmen von der Unfallversicherung geleistet werden.
Ein schwerer Unfall ändert oftmals das Leben grundlegend. Bei eventuellen Behinderungen muss zum Beispiel das Haus oder Auto umgebaut werden, der Arbeitsplatz entsprechend angepaßt werden, es können durch eine volle oder teilweise Erwerbsunfähigkeit Gehaltseinbußen entstehen. Des Weiteren kann die Heilung unterstützt werden, sofern es beispielsweise Therapien gibt, welche nicht durch die eigene Krankenkasse erstattet werden, hierzu jedoch Geld notwendig ist.
Ein weitere Punkt ist, dass in einigen Fällen eine gesetzliche Absicherung besteht, der arbeitende Vater ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, jedoch nur im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit – in der Freizeit besteht kein Schutz. Gleiches auch bei schulpflichtigen Kindern, welche im Rahmen ihres Schulbesuches abgesichert sind, jedoch nicht in ihrer Freizeit. Daher ist die private Unfallversicherung die 24/7 Ergänzung des Unfallschutzes.
Hier sind sehr viele Punkte zu beachten. Wichtig sind bedarfsgerechte Versicherungssummen, welche individuell zu ermitteln sind. Als Leistungsmerkmale in den Bedingungswerken sollte darauf geachtet werden, dass die Unfallversicherung auf die Anrechnung eines Mitwirkungsanteils verzichtet. Des Weiteren sollten Leistungsbereiche wie erhöhte Kraftanstrengung, Infektionen, Eigenbewegung mit abgesichert sein. Ein wesentliches Merkmal der Unfallversicherung ist auch die Gliedertaxe, welche sehr entscheidend für die Ermittlung der Invaliditätsleistung ist. Es ist leider festzustellen, dass die Unfallversicherung ein ziemlich komplexes Produkt geworden ist, in dem sehr große Preisunterschiede existieren, wobei die teuersten Tarife nicht die besten Tarife sein müssen.
Wir sind immer für Sie da – Ihr unabhängiger Versicherungsmakler
Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV
– Erstinformation –
1. Firma und Anschrift:
Versicherungsmakler Christophe Miege
Am Steinkamp 1
32479 Hille
Telefon: 05703 7234210
Telefax: 05703 7234219
Mobil: 0151 22326889
E-Mail: info@versicherungsmakler-miege.de
Internet: www.versicherungsmakler-miege.de
2. Status des Vermittlers nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung:
Christophe Miege ist als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig, bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld gemeldet und im Vermittlerregister unter der Nummer D-IAKQ-5EQJC-39 registriert.
3. Berufsrechtliche Regelungen
4. Beratung und Vergütung:
Christophe Miege bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat von Ihnen an Christophe Miege zu bezahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Weitere Vergütungen erhält Christophe Miege im Zusammenhang mit der Vermittlung nicht.
5. Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Registerstelle überprüfen:
DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 0180-600-585-0*
* 20 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen
www.vermittlerregister.info
6. Beteiligungen an Versicherungsunternehmen:
Christophe Miege hält keine Beteiligungen an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Beteiligungen von Versicherungsunternehmen an den Stimmrechten an Christophe Miege.
7. Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeteiligung via EU
https://webgate.ec.europa.eu/odr