Bewusstseinsstörung
Der Begriff der Bewusstseinsstörung ist in der Unfallversicherung gebräuchlich. Er bezeichnet den Zustand beispielsweise bei Ohnmacht, Schlaganfall, Herzinfarkt, Schwindel und ähnlichen Situationen.
Viele Unfallversicherer lehnen Leistungen bei Unfall auf Grund einer Bewusstseinsstörung ab.